Beschreibung
Art. Nr.: 172065PZN: 04997237MPN: URGO510991
- 1Pack á 10Stück
- Luftdurchlässig und hautfreundlich
- Mit hohem Arbeitsdruck
- Längselastisch, webkantig und waschbar
- Länge: 5 m
- In verschiedenen Breiten erhältlich
Urgoband/ Urgoband Duo ist eine Kompressionsbinde mit kurzem Zug. Sie dient zur Langzeitbehandlung in der Kompressionstherapie von chronischen und thromboembolischen Venenerkrankungen, Ödemen und anderen Indikationen. Zudem kann sie als kann es als Stütz- und Entlastungsverband verwendet werden.
Urgoband/ Urgoband Duo Kurzzugbinde – Effektive Kompressionstherapie
Die Urgoband Kurzzugbinde ist eine zuverlässige Kompressionsbinde mit kurzem Zug, die speziell für die Langzeitbehandlung in der Kompressionstherapie entwickelt wurde. Sie wird zur Behandlung chronischer Venenerkrankungen, thromboembolischer Venenerkrankungen, Ödeme und weiterer Indikationen eingesetzt. Darüber hinaus eignet sich die Binde als Stütz- und Entlastungsverband bei Verletzungen des Bewegungsapparates.
Hoher Tragekomfort und Wiederverwendbarkeit
Die Urgoband Kurzzugbinde besteht aus 100 % Baumwolle und ist bis zu 90 % längselastisch dehnbar. Sie bleibt auch bei längerem Tragen elastisch und kann dank ihrer hohen Strapazierfähigkeit nach mehrmaligem Waschen wiederverwendet werden. Zudem ist sie luftdurchlässig, hautfreundlich und bietet einen hohen Arbeitsdruck, was eine effektive und komfortable Anwendung ermöglicht. Dank der webkantigen Verarbeitung franst die Binde nicht aus und lässt sich sicher anlegen.
- Kurzzugbinde zur Langzeitbehandlung in der Kompressionstherapie
- Material: 100% Baumwolle
- Elastizität: 90% längsdehnbar
- Eigenschaften: luftdurchlässig, hautfreundlich und webkantig
- Elastizität auch nach längerem Tragen und nach mehrmaligem Waschen
ProduktdetailsBreite:10.0 cmAusführung:10 cm, 10 StückAbgabeeinheit:1.0Pharmazentralnummer:04997237Länge:5.0 mStückzahl pro Verpackungseinheit:10.0Verpackungsart:PackungSprechstundenbedarf
Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.
Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) in allen Bundesländern abgerechnet werden können.
Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.
Der Versand der Ware erfolgt nach Rezepteingang.






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